Best Foreign Language Film
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German Films übernimmt als zuständige nationale Dachorganisation für den jährlich zu berufenen Auswahlausschuss die Vorbereitung und Durchführung im Auswahlverfahren für den deutschen Beitrag um den Oscar® in der Kategorie „Bester fremdsprachiger Spielfilm“.
German Films ist ausschließlich für die formale und termingerechte Einhaltung der von der Academy of Motion Pictures and Arts aufgestellten Richtlinien verantwortlich und fungiert als ausführende Koordinationsstelle.
1. German Films veröffentlicht rechtzeitig einen Teilnahmeaufruf für deutsche Produzenten und Weltvertriebe, Ihre(n) Film(e) bei German Films anzumelden. Ein Film darf dem Auswahlausschuss nur einmal vorgelegt werden.
2. German Films prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und auf Einhaltung der von der AMPAS aufgestellten Richtlinien (z.B. Sprachfassung). Im Zweifelsfall gelten die
Rules der Academy.
Nimmt die Geschäftsführung von German Films den vorgelegten Film aus formalen Gründen nicht an, so steht dem/der Einreicher/in gegen diese Entscheidung ein Widerspruchsrecht zu. Über den Widerspruch befindet der Widerspruchsausschuss. Seine Entscheidung ist endgültig.
Der Widerspruchsausschuss besteht aus drei Mitgliedern und ihren Stellvertretern/innen. Der Verband deutscher Filmproduzenten, die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen, und der Verband Deutscher Filmexporteure benennen je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied. Diese Ausschussmitglieder sollen den Vorständen der genannten Organisationen angehören. Die Tätigkeit im Widerspruchsausschuss ist ehrenamtlich.
Die Ausschussmitglieder haben ein eigenes Rechercherecht; der/die Widerspruchsführer/in ist verpflichtet, den Ausschussmitgliedern auf deren sachbezogene Anfragen unverzüglich umfassende Auskunft zu erteilen.
Entscheidungen des Ausschusses erfolgen einstimmig und sind schriftlich zu begründen.
3. German Films fordert folgende neun Verbände auf, eine(n) Vertreter/In und eine(n) Stellvertreter(in) zu benennen.
- Verband Deutscher Filmproduzenten
- Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen
- Verband Deutscher Filmexporteure
- Verband der Filmverleiher
- Hauptverband Deutscher Filmtheater HDF KINO
- Bundesverband Kamera
- Verband der deutschen Filmkritik
- Bundesverband der Fernseh- und Filmregisseure
- Deutsche Filmakademie
Die benannten Personen müssen nicht Mitglied der oben benannten Organisationen sein. Unzulässig ist die Mitwirkung eines Ausschussmitgliedes, welches ein direktes wirtschaftliches Interesse an einem der vorgelegten Filme hat. Die Tätigkeit im Auswahlausschuss ist ehrenamtlich.
4. German Films reicht die Anmeldeunterlagen zur Information an die namentlich genannten Vertreter weiter und veröffentlicht die eingereichten Filme unter www.german-films.de
5. German Films organisiert fristgerechte Vorführungen für die Auswahljury.
Der Ausschuss sichtet in gemeinsamen Filmvorführungen sämtliche vorgelegten Filme in voller Länge. Hat ein Ausschussmitglied einen oder mehrere Filme bereits zuvor in einer Kinovorführung gesehen, so besteht keine Verpflichtung zur neuerlichen Sichtung.
Im Anschluss an die Sichtung berät der Ausschuss in geheimer Sitzung über die vorgelegten Filme und soll sich auf einen Film verständigen. Der Auswahlausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in und eine/n Stellvertreter/in.
Ein Film gilt als benannt, wenn sich die einfache Mehrheit der Aussschussmitglieder für ihn ausgesprochen hat. Eine Stimmenthaltung ist nicht möglich. Die Abstimmung kann sowohl geheim als auch offen erfolgen. German Films hat keine Stimme, sondern kann als Gast an der Sitzung teilnehmen.
Der Juryvorsitzende stellt die Art der Abstimmung sowie das Ergebnis fest.
German Films gibt das Ergebnis in einer offiziellen Pressemitteilung bekannt unter Nennung des Jurysprechers und einer schriftlichen Begründung für die Entscheidung.
German Films leitet das Ergebnis unverzüglich an AMPAS weiter.
DEUTSCHER AUSWAHLAUSSCHUSS für den 83. OSCAR
- Verband Deutscher Filmproduzenten: Peter Seitz
- Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen: Max Wiedemann
- Verband Deutscher Filmexporteure: Wolfgang Wilke
- Verband der Filmverleiher: Manuela Stehr
- Hauptverband Deutscher Filmtheater HDF KINO: Steffen Kuchenreuther
- Bundesverband Kamera: Franz Rath
- Verband der deutschen Filmkritik: Hanns-Georg Rodek
- Bundesverband der Fernseh- und Filmregisseure: Dagmar Hirtz
- Deutsche Filmakademie: Tom Spiess
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
83. OSCAR-Wettbewerb für den besten nicht englischsprachigen Spielfilm - Auswahl des deutschen Beitrags
GERMAN FILMS ruft die Rechteinhaber von Spielfilmen zur Teilnahme an der Auswahl des deutschen Beitrags zum 83. OSCAR - Wettbewerb um den besten nicht englischsprachigen Spielfilm auf. Nach den Regeln der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) sind grundsätzliche Zulassungsvoraussetzungen eines Films:
1. Start des Films in Deutschland zwischen 1. Oktober 2009 und 30. September 2010 sowie eine kommerzielle Auswertung von 35mm-70mm-Kopien oder digitaler Projektion (DCP) in einem öffentlichen Filmtheater und in einem traditionell üblichen Vorführrhythmus an mindestens sieben aufeinander folgenden Tagen. Eine Auswertung im o.g. Zeitraum in den Vereinigten Staaten ist nicht erforderlich.
2. Der Film muss NICHT überwiegend in der deutschen Sprache gedreht worden sein, sondern darf jede andere Sprache oder Kombination von Sprachen beinhalten, solange die DOMINIERENDE Sprache nicht Englisch ist.
3. Mindestens zwei der drei Kategorien Produzent, Regisseur, Autor sollten mit Deutschen besetzt sein, d.h. entweder die deutsche Staatsangehörigkeit innehaben oder einen ständiger Wohnsitz in Deutschland führen.
4. Die Kategorien Kamera, Schnitt, Produktionsdesign, Kostüm, Ton und Musik sollten zu einem überwiegenden Teil mit Deutschen (s.o.) besetzt sein.
5. Die Besetzung des Films sollte zu einem "bedeutenden Teil" aus Deutschland stammen.
6. Der Film darf in keinem Land seine erste öffentliche Ausstrahlung im Fernsehen oder im Internet vor dem Kinostart gehabt haben.
7. Der Film muss über korrekte englische Untertitel verfügen.
Anmeldeschluss für die Einreichung bei German Films ist
Mittwoch, der 1. September 2010
Die Auswahlvorführungen finden voraussichtlich am 16./17. September 2010 statt.
German Films muss der AMPAS den ausgewählten Film bis
spätestens Freitag, den 1. Oktober 2010 melden.
Die Bekanntgabe der fünf nominierten Filme ist am 25. Januar 2011. Die Preisverleihung findet am 27. Februar 2011 statt.
ANMELDEUNTERLAGEN
Für eine gültige Anmeldung am Auswahlverfahren sind folgende Unterlagen in 10-facher Ausführung notwendig:
- Formloses Anmeldeschreiben
- Deutsches Ursprungszeugnis (Kopie)
- Nachweis vom deutschen Verleih über termingerechten Kinostart (inkl. Besucherzahl) bzw. geplanten Kinostart
- Komplette Stab- und Besetzungsliste mit Angaben zur Nationalität
- Kurze Synopsis (in deutscher und englischer Sprache)
- Übersicht zu internationalen Festivalteilnahmen
- Übersicht zu Preisen und Auszeichnungen
- Kleine Auswahl von internationalen Pressestimmen
Sobald die kompletten Unterlagen bei German Films eingetroffen sind, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie eine Rechnung in Höhe von € 500,00 (+ 19% Mwst.) als Teilnahmegebühr.
EINGEREICHTE FILME FÜR DEN 83. OSCAR
Die Liste der Filme wird bis 4. September 2010 bekannt gegeben.
OFFICIAL WEBSITE OF THE ACADEMY OF MOTION PICTURE ARTS & SCIENCES
LISTE DER EINREICHUNGEN, NOMINIERUNGEN UND PREISE FÜR DEUTSCHE FILME
Für weitere Informationen kontaktieren Sie:
Nicole Kaufmann
German Films Service + Marketing GmbH
Herzog-Wilhelm-Str. 16
80331 München
Tel. 089 - 59 97 87 11
Fax 089 - 59 97 87 30
email: kaufmann@german-films.de











